13. MUSIKWISSENSCHAFT

Zwischenprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Fach Musikwissenschaft soll der Studierende nachweisen:
a) Beherrschung der Handwerkslehre (Harmonielehre und Kontrapunkt, Gehörbildung, Generalbaß- und Partiturspiel)
b) Kenntnisse der Inhalte und Methoden des Faches, insbesondere die Fähigkeit zum vergleichenden Beschreiben und Interpretieren von musikalischen Kunstwerken.

B.Voraussetzungen
1. Für die Prüfung im Hauptfach:

2. Für die Prüfung im Nebenfach:
C. Durchführung
1. Die Zwischenprüfung wird in Form einer vierstündigen Klausur zum Stoff der allgemeinen Musikgeschichte (entsprechend dem Vorlesungszyklus "Musikgeschichte I bis IV") abgenommen. Im Nebenfach vereinfacht sich die Aufgabenstellung durch Reduzierung des Stoffes.
2. Für die Zwischenprüfungsnote werden die vorgelegten benoteten Scheine einfach, die Klausur doppelt gewertet.

Magisterprüfung
A. Ziel und Anforderung der Prüfung
1. Für die Magisterprüfung im Hauptfach Musikwissenschaft ist die Fähigkeit nachzuweisen, einzelne Werke oder Werkgruppen im Hinblick auf Kompositionstechniken, Gattungstraditionen und historischen Kontext zu bestimmen. Unabdingbar dafür sind gründliche Kenntnisse in der historischen wie modernen Satzlehre. Erwartet wird ferner die Kenntnis der zur philologischen Erschließung notwendigen Hilfsdisziplinen (Quellenkunde, Bibliographie, Notationskunde, Editionstechnik) und der jeweiligen Voraussetzungen des Musizierens (sozialgeschichtliche und liturgiegeschichtliche Bedingungen, Aufführungspraxis, Instrumentenkunde).
2. Für die Magisterprüfung im Nebenfach Musikwissenschaft ist die Fähigkeit nachzuweisen, einzelne Werke oder Werkgruppen hinsichtlich ihrer Epochenzugehörigkeit und ihrer Gattungstradition zu bestimmen. Erwartet werden ferner vertiefte Kenntnisse in mindestens einer der Hilfsdisziplinen (z.B. Notationskunde, Editionstechnik, Instrumentenkunde).

B. Voraussetzungen
1. Voraussetzungen für die Zulassung zur Magisterprüfung sind die erfolgreiche Ablegung der Zwischenprüfung und das ordnungsgemäße Absolvieren des Hauptstudiums sowie der Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse: Latinum (siehe Zwischenprüfungsordnung) sowie Kenntnisse in Englisch und Italienisch oder Französisch (ersatzweise Spanisch). Soweit Sprachkenntnisse nicht in Form eines Schulzeugnisses nachgewiesen sind, ist ein Sprachkurs-Zertifikat erforderlich.
2. Für die Prüfung im Hauptfach:
Der Nachweis über die Teilnahme an vier (Haupt-)Seminaren mit je einem mündlich vorgetragenen, schriftlich ausgearbeiteten und mindestens mit "ausreichend" benoteten Referat. Mindestens einer der Seminarscheine soll einem Thema der Musikgeschichte vor 1600 gelten.
3. Für die Prüfung im Nebenfach:
Der Nachweis über die Teilnahme an zwei (Haupt-)Seminaren mit je einem mündlich vorgetragenen, schriftlich ausgearbeiteten und mindestens mit "ausreichend" benoteten Referat.
4. Grund- und Hauptstudium umfassen 72 Semesterwochenstunden für Hauptfachstudierende und 36 Semesterwochenstunden für Nebenfachstudierende. Für das Hauptfach sind 26 Semesterwochenstunden Pflichtveranstaltungen im Grundstudium, nachweispflichtig. Für das Nebenfach sind 12 Semesterwochenstunden im Grundstudium nachweispflichtig. Im Hauptstudium sind für das Hauptfach 8 Semesterwochenstunden nachweispflichtig, für das Nebenfach 4 Semesterwochenstunden.

C. Durchführung
1. Für die Magisterarbeit und die vierstündige Klausur gelten die ºº 22-25 dieser Prüfungsordnung.
2. Für die Klausur und die mündliche Prüfung werden im Hauptfach drei, im Nebenfach zwei Schwerpunktgebiete mit dem ersten Fachprüfer verabredet. Diese Gebiete sollen aus verschiedenen Epochen und Gattungen gewählt werden und nicht zum thematischen Bereich der Magisterarbeit gehören. Für die Klausur formuliert der erste Fachprüfer im Hauptfach aus den verabredeten Schwerpunktgebieten drei, im Nebenfach zwei Themen, aus denen sich der Studierende eines zur Bearbeitung aussuchen kann. Für die Anfertigung der Arbeit werden dem Kandidaten dabei u.U. Hilfsmittel (Notenmaterial) zur Verfügung gestellt.
3. Die mündliche Prüfung (vgl. º 26 dieser Prüfungsordnung) bezieht sich neben den in der Klausur nicht bearbeiteten Schwerpunktgebieten vor allem auf das Ganze des Faches.


14. RELIGIONSWISSENSCHAFT

Zwischenprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Fach Religionswissenschaft soll der Studierende nachweisen:
B. Voraussetzungen
1. Als Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Religionswissenschaft sind benotete Seminarscheine aus folgenden Lehrbereichen nachzuweisen:
2. Als Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach Religionswissenschaft sind benotete Scheine aus folgenden Lehrbereichen nachzuweisen:
3. Grund- und Hauptstudium umfassen jeweils 26 Semesterwochenstunden (SWS) für Hauptfachstudierende und 16 SWS bzw. 14 SWS für Studierende im Nebenfach. Für Studierende im Hauptfach sind 22 SWS Pflichtveranstaltungen im Grundstudium und 18 SWS im Hauptstudium nachzuweisen. Für Studierende im Nebenfach sind 14 SWS obligatorisch für das Grundstudium und 10 SWS im Hauptstudium. Der Nachweis über den Besuch der Veranstaltungen wird durch Teilnahmescheine bestätigt.

C. Durchführung
1. Die Zwischenprüfung im Hauptfach Religionswissenschaft gilt als bestanden, wenn benotete Scheine aus folgenden Sachgebieten vorgelegt werden:

2. Die Zwischenprüfung im Nebenfach Religionswissenschaft gilt als bestanden, wenn benotete Scheine aus folgenden Sachgebieten vorgelegt werden:
Wird einer der geforderten Scheine nicht vorgelegt, oder ist er nicht mit mindestens "befriedigend" (3,0) bewertet, tritt an seine Stelle eine mündliche Prüfung (30 Minuten) auf dem entsprechenden Sachgebiet. Nur einer der geforderten Scheine kann durch eine mündliche Prüfung ersetzt werden. Die Note der Zwischenprüfung wird gebildet durch das arithmetische Mittel der Einzelleistungen.

Magisterprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
In der Magisterprüfung im Hauptfach Religionswissenschaft hat der Kandidat seine Fähigkeit nachzuweisen, selbständig religiöse Sachverhalte zu erfassen, sie systematisch zu beschreiben und in ihre psychologischen, sozialen, politischen und historischen Zusammenhänge einzuordnen. Das bedingt, das der Kandidat auch in der Lage sein muß, über Zuordnung und Geschichte von religionswissenschaftlichen Begriffen, Kategorien und Deutungssystemen Rechenschaft abzulegen. Ein Teil der Prüfung bezieht sich auf den religionshistorischen Schwerpunkt und dessen kulturellen Kontext; der Kandidat muß den Schwerpunkt spätestens bis zur Zwischenprüfung gewählt haben. Die für eine Erschließung des religionshistorischen Schwerpunkts und seines kulturellen Kontextes notwendigen Quellensprachen müssen vom Kandidaten beherrscht werden.
2. Für die Magisterprüfung im Nebenfach Religionswissenschaft gilt das oben Gesagte, wobei jedoch für die Erschließung des religionshistorischen Schwerpunkts die Kenntnis der entsprechenden Quellensprache nicht verlangt wird.
3. Die Magisterprüfung im Haupt- und Nebenfach umfaßt folgende Sachgebiete:
a) Geschichte der Religionswissenschaft
b) religionswissenschaftliche Methoden und Theorien
c) die im Schwerpunkt gewählten religiösen Komplexe

d) Grundzüge der großen überregionalen Religionen.

B. Voraussetzungen
Für die Magisterprüfung wird die erfolgreiche Ablegung der Zwischenprüfung und die ordnungsgemäße Absolvierung des Hauptstudiums in Religionswissenschaft vorausgesetzt.
Im Hauptfach sind benotete Scheine aus drei Seminaren des Hauptstudiums vorzulegen, sowie von zwei Übungen, die der quellenmäßigen Erschließung der als Schwerpunkt gewählten Religion dienen. Im Nebenfach sind benotete Scheine aus drei Seminaren des Hauptstudiums vorzulegen.
Für Haupt- und Nebenfach wird der Besuch von Veranstaltungen, die den weiteren historischen, archäologischen und literarischen Umkreis des Schwerpunktgebietes berühren, nachdrücklich empfohlen. Das Grund- und Hauptstudium umfaßt für Hauptfachstudierende 52 SWS und für Nebenfachstudierende 30 SWS.

C. Durchführung
Für die Magisterarbeit und die vierstündige Klausur gelten die ºº 22-25 dieser Prüfungsordnung. Für die Klausur werden im Einvernehmen mit den Prüfern drei Schwerpunktgebiete festgelegt; die Schwerpunktgebiete dürfen dem Themenbereich der schriftlichen Hausarbeit nicht entnommen sein. In der mündlichen Prüfung (vgl. º 26 dieser Prüfungsordnung) wird der als der Schwerpunkt gewählte religionshistorische Bereich neben den anderen unter A a)-d) aufgezählten Bereiche berücksichtigt.


16. SINOLOGIE

Zwischenprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
1. Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Sinologie soll der Studierende nachweisen: 2. Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach "Modernes China" soll der Studierende nachweisen: 3. Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach "Vormodernes China" soll der Studierende nachweisen: B. Voraussetzungen
1. Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Sinologie ist in der Regel die Teilnahme an einem einsemestrigen Sprachpropädeutikum Modernes Chinesisch und an den Sprachkursen Modernes Chinesisch über weitere vier Semester, einem Einführungskurs in das Vormoderne Chinesisch über vier Semester, außerdem der Erwerb von drei benoteten Proseminarscheinen, einer davon obligatorisch im Proseminar "Landeskunde Chinas", sowie von zwei Teilnahmescheinen, davon einer obligatorisch im Proseminar "Einführung in die Sinologie". Für einen Teilnahmeschein ist regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme erforderlich.
2. Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach "Modernes China" ist in der Regel die Teilnahme an einem einsemestrigen Sprachpropädeutikum Modernes Chinesisch und an den Sprachkursen Modernes Chinesisch über weitere vier Semester, der Erwerb von zwei benoteten Scheinen in den Proseminaren "Landeskunde Chinas" und "Moderne Geschichte Chinas", sowie von drei Teilnahmescheinen in den Proseminaren "Einführung in die Sinologie", "Chinesisches Kaiserreich" und "Geistesgeschichte Chinas". Für einen Teilnahmeschein ist regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme erforderlich.
3. Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach "Vormodernes China" ist in der Regel die Teilnahme an dem Einführungskurs in das Vormoderne Chinesisch über vier Semester, der Erwerb von drei benoteten Scheinen in den Proseminaren "Landeskunde Chinas", "Chinesisches Kaiserreich" und "Geistesgeschichte Chinas", sowie von zwei Teilnahmescheinen in den Proseminaren "Einführung in die Sinologie" und "Moderne Geschichte Chinas". Für einen Teilnahmeschein ist regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme erforderlich.

C. Durchführung
1. Die Zwischenprüfung im Hauptfach Sinologie umfaßt:

2. Die Zwischenprüfung im Nebenfach "Modernes China" umfaßt: 3. Die Zwischenprüfung im Nebenfach "Vormodernes China" umfaßt eine vierstündige Klausur: Übersetzung eines einfachen vormodernen Textes ins Deutsche.
Bei der Bildung der Zwischenprüfungsnote wird der Durchschnittswert der Leistungsscheine des Grundstudiums als eine Note dazugerechnet.

Magisterprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
In der Magisterprüfung muß der Kandidat profunde Fähigkeiten und Kenntnisse in den im folgenden jeweils genannten Sachgebieten nachweisen:

  1. Hauptfach
  2. Nebenfach "Modernes Chinesisch"
  3. Nebenfach "Vormodernes China"
Erläuterung (ad A.1.-A.3.):
Die Sachgebiete, aus denen jeweils einige Schwerpunktgebiete für eine gründliche Prüfung im Haupt- bzw. Nebenfach auszuwählen sind, sind im wesentlichen folgende: a) Grundzüge des vormodernen China als Staats-, Wirtschafts- und Kulturraum
b) klassische chinesische Philosophie
c) die Religionen Chinas
d) China in der Spätphase seiner traditionellen Entwicklung
e) die Umwälzungen der chinesischen Gesellschaft im 19. und 20. Jahrhundert f) Entwicklungen des chinesischen Selbstverständnisses
g) gesellschaftliche und wirtschaftliche Strukturen der Volksrepublik China
h) Innen- und Außenpolitik der Volksrepublik China
i) moderne und zeitgenössische Literatur
j) die Entwicklung des Chinesentums außerhalb der Volksrepublik China

B. Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zur Magisterprüfung sind:

  1. Hauptfach
  2. Nebenfach "Modernes China"
  3. Nebenfach "Vormodernes China"
Die empfohlene Gesamtsemesterwochenstundenzahl für Hauptfachstudierende beträgt 72 SWS. An Pflichtveranstaltungen umfaßt das Grundstudium für den Hauptfachstudierenden 46 SWS, das Hauptstudium 22 SWS. Die empfohlene Gesamtsemesterwochenstundenzahl für Nebenfachstudierende beträgt 36 SWS. An Pflichtveranstaltungen umfaßt das Nebenfach "Modernes China" im Grundstudium 30 SWS und im Hauptstudium 6 SWS, das Nebenfach "Vormodernes China" 18 SWS im Grundstudium und 8 SWS im Hauptstudium. Die verhältnismäßig vielen Stunden im Grundstudium sind für einen fundierten Spracherwerb unumgänglich.

C. Durchführung
Für die Magisterarbeit und die vierstündige Klausur gelten die ºº 22-25 dieser Prüfungsordnung.
1. Hauptfach
Die Klausur besteht aus der Übersetzung und Kommentierung eines modernen oder klassischen chinesischen Textes ins Deutsche. Bei der Klausur ist die Benutzung chinesisch-chinesischer Wörterbücher sowie eines weiteren Wörterbuchs nach freier Wahl gestattet.
In der mündlichen Prüfung (vgl. º 26 dieser Prüfungsordnung) hat der Kandidat profunde Fähigkeiten und Kenntnisse auf den unter A.1. und der zugehörigen Erläuterung genannten Sachgebieten nachzuweisen; dabei hat er unter Beweis zu stellen, daß er wissenschaftliche Fragestellungen selbständig zu durchdenken und sich angemessen dazu zu äußern vermag.
2. Nebenfach "Modernes China"
Die Klausur besteht aus der Übersetzung und Kommentierung eines modernen chinesischen Textes ins Deutsche. Bei der Klausur ist die Benutzung von Wörterbüchern nach freier Wahl gestattet.
In der mündlichen Prüfung hat der Kandidat profunde Fähigkeiten und Kenntnisse auf den unter A.2. und der zugehörigen Erläuterung genannten Sachgebieten nachzuweisen; dabei hat er unter Beweis zu stellen, daß er wissenschaftlichen Fragestellungen selbständig zu durchdenken und sich angemessen dazu zu äußern vermag.
3. Nebenfach "Vormodernes China"
Die Klausur besteht aus der Übersetzung und Kommentierung eines klassischen chinesischen Textes ins Deutsche. Bei der Klausur ist die Benutzung von Wörterbüchern nach freier Wahl gestattet.
In der mündlichen Prüfung hat der Kandidat profunde Fähigkeiten und Kenntnisse aus den unter A.3. und der zugehörigen Erläuterung genannten Sachgebieten nachzuweisen; dabei hat er unter Beweis zu stellen, daß er wissenschaftliche Fragestellungen selbständig zu durchdenken und sich angemessen dazu zu äußern vermag.


Zurück zur Übersicht der Prüfungsordnung. - Sekretariat(sinologie@uni-tuebingen.de)